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Author telemedicus.info

Das OLG Köln hat entschieden dass eine Anschlussinhaberin für Uploads urheberrechtlich geschützter Dateien ihrer Familie haftet, das Kammergericht Berlin untersagt Parteien die Werbung mit dem Stiftung-Warentest-Logo, das OLG Hamm setzt sich mit der Frage der Kostenerstattung bei Gegenabmahnungen auseinander und Frankreich überlegt wie man mit einer Änderung der Steuergesetze an Googles Geld kommt.