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Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt
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Author David Pachali

Seit einigen Tagen sorgt eine Ausstellung des Künstlers Richard Prince für Aufsehen, die derzeit in der New Yorker Frieze Gallery zu sehen ist. Prince nutzt dabei fremde Instagram-Bilder, die er mit eigenen Kommentaren versehen hat. Damit stößt er auf gemischte Reaktionen bei den Instagram-Nutzern, vor allem aber auf Empörung.

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Author Henry Steinhau

Internet-Meme wie den „Technoviking“ betrachtet der Kunsthistoriker Wolfgang Ullrich als „Pathosformeln“ der Gegenwart, die im Zeitalter von Social Media als Medium des Gefühlsausdrucks dienen – und je nach Kontext auch zur Kunst werden können. Die Rechtsprechung hänge diesen Entwicklungen um Jahrzehnte hinterher, so Ullrich im iRights.info-Interview.

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Author David Pachali

Inhalte unter Creative Commons lassen sich durch dessen vorgefertigte Lizenzverträge leicht weiterverwenden. Wie aber ist es, wenn man mit den Nutzungsbedingungen von Facebook einen weiteren Vertrag eingeht? Bei eigenen Werken ist das kein Problem, bei fremden Inhalten muss man besonders bei solchen für die nicht-kommerzielle Nutzung aufpassen, so der Jurist und Lizenz-Experte Till Jaeger im Interview.

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Author Christiane Schulzki-Haddouti

Anbieter von Webdiensten werben zunehmend damit, Daten in Europa zu speichern. Dort gilt zwar im Prinzip strengerer Datenschutz als in den USA, doch wann und für wen genau, ist heftig umkämpft. Auch zwei Dutzend Gütesiegel erleichtern die Orientierung nur bedingt.„Über den Wolken“, sang Reinhard Mey, „muss die Freiheit wohl grenzenlos sein“. Ähnliches wollen auch die IT-Unternehmen für ihre Cloud-Dienste glauben machen.

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Author telemedicus.info

Haftungsregelungen gelten auch für einen Microblogging-Dienst, Redtube-Abmahner Thomas Urmann zu Schadensersatz verurteilt, Verbraucherschützer kritisieren die geplante Reform der WLAN-Haftung. Außerdem im Wochenrückblick: Auskunft gegenüber Journalisten, Europe v Facebook.

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Author David Pachali

Wie Flickr in seinem Blog bekannt gibt, können die Nutzer der Fotoplattform jetzt Bilder als gemeinfrei ausweisen. Der Dienst von Yahoo führt dafür zwei neue Auszeichnungen ein. Die Markierung als „ Public Domain “ entspricht im Großen und Ganzen dem deutschen Konzept der Gemeinfreiheit und ist vor allem für solche Werke gedacht, an denen keine Urheber- oder andere Schutzrechte mehr bestehen, weil sie abgelaufen sind.

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Author Hauke Gierow

Twitter hat neue Maßnahmen angekündigt, um seine Nutzer besser vor Belästigung zu schützen. Was zunächst begrüßenswert erscheint, erweist sich als zweischneidiges Schwert: Für Nutzer wird noch undurchsichtiger, was sie auf der Plattform dürfen, was nicht und was Twitter bei Verstößen unternimmt.Das soziale Netzwerk Twitter möchte seine Nutzer besser vor Stalking, Identitätsdiebstahl und anderer Belästigung schützen.

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Author telemedicus.info

Neue Nutzungsbedingungen bei Facebook treten in Kraft, die Verwendung von Mautdaten sorgt für Diskussionen, die Bundesnetzagentur kündigt eine neue Frequenz-Versteigerung an. Außerdem im Wochenrückblick: Sternchen-Rufnummern, neue Ausfälle bei Internet-Diensten.