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Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt
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Author Christiane Schulzki-Haddouti

Internet-Plattformen bieten ihren Nutzern die automatische Erkennung von Personen anhand fotografierter Gesichter als zusätzliche Dienste an. Die Technologien sind weit, aber auf bestimmte Motive und große Datenbestände angewiesen – und sie stoßen schnell an die Grenzen des Datenschutzes. Verfahren der automatischen Gesichtserkennung können heute von jedermann online und auch auf mobilen Geräten angewandt werden.

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Author Torsten Kleinz

Sie machen unsichere WLAN-Verbindungen sicher, durchstoßen die Große Firewall von China und zaubern Serien wie „House Of Cards“ auf den heimischen Bildschirm. VPNs sind eine Tausendsassa-Technologie. Ein Überblick für Einsteiger. Das Kürzel VPN steht für „Virtuelle Private Netzwerke” und damit einen breiten Strauß unterschiedlicher Techniken.

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Author Henry Steinhau

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat die Entwickler von Pokémon Go abgemahnt. Nach Auffassung des Verbands verstoße das das kalifornische Unternehmen Niantic mit seinem Spiel gegen deutsche Verbraucherrechts- und Datenschutzstandards, weshalb der VZBV 15 Klauseln aus den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen abgemahnt habe.

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Author Christiane Schulzki-Haddouti

Gestern ging das Augmented-Reality-Spiel Pokémon Go auch in Deutschland an den Start. Schon in den USA wurde vereinzelt Kritik an umfangreichen Datenzugriffsrechten geäußert. Es sieht derzeit nicht danach aus, dass Niantic seine Datenschutz­bestimmungen ausreichend an europäisches Recht anpasst.

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Author Jan Schallaböck

Wenn Webseitenbetreiber Dienstleister einsetzen, ergeben sich weitere Datenschutzfragen. Häufig werden mit ihnen sogenannte Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung geschlossen. Der folgende Artikel ist Teil der Service-Reihe Datenschutz auf Webseiten in Zusammenarbeit mit Seitenstark.

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Author Henry Steinhau

In die kommende Version seines Betriebssystems für iPhones und iPads, iOS 10, will Apple neue Datenschutz-Technologien integrieren. Das Differential Privacy genannte Konzept sehe vor, erklärte Apple, dass Systemdienste und installierte Apps zwar Nutzungsdaten sammeln und weitergeben könnten, die Privatsphäre der Nutzer aber respektiert bliebe.

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Author Henry Steinhau

Ein Gericht im US-Bundessataat Columbia stützt mit einer jüngsten Entscheidung den Grundsatz der Netzneutralität, berichtet die New York Times. Internetdienstleister würden Werkzeuge anbieten, nicht Luxusgüter, heißt es darin. Die Richter berufen sich dabei auf Vorgaben, die die US-amerikanische Regulierungsbehörde FCC 2015 erlassen hat.