Save the Date: Zwei Veranstaltungen mit iRights.info-Beteiligung stehen bevor. Themen sind die Zukunft des kulturellen Erbes und der Gedächtnisorganisationen in der digitalen Welt, außerdem die Rolle der Nutzerinnen und Nutzer im Urheberrecht.
Save the Date: Zwei Veranstaltungen mit iRights.info-Beteiligung stehen bevor. Themen sind die Zukunft des kulturellen Erbes und der Gedächtnisorganisationen in der digitalen Welt, außerdem die Rolle der Nutzerinnen und Nutzer im Urheberrecht.
Streaming-Dienste sorgen für Optimismus in der Musikindustrie. Zu Recht? Der Kulturwirtschaftsforscher Peter Tschmuck hat den ersten Teil einer Artikelreihe zum Thema veröffentlicht, in der er den Wandel der Geschäftsmodelle, Nutzungsgewohnheiten und die Frage, was Streaming-Modelle für Labels, Verlage und Musiker bringen, untersucht.
Im Juni wollen zahlreiche Regierungen die letzten Details des so genannten „Blindenvertrags” aushandeln. Das erklärte Ziel ist, dass Blinde weltweit einen besseren Zugang zu urheberrechtlich geschützten Büchern bekommen. Jim Fruchterman, Gründer der größten Online-Bibliothek für Menschen mit Sehbehinderungen, ist der Ansicht, dass US-Regierung und Filmindustrie die Übereinkunft derzeit in einen Vertrag gegen die Blinden verwandeln.
Der Europäische Gerichtshof muss prüfen, wie das Einbetten fremder Videos urheberrechtlich einzuordnen ist. Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, sich an die Luxemburger Richter zu wenden. Diese müssen jetzt entscheiden, ob es eine Form der „öffentlichen Wiedergabe” ist, ein Video auf einer anderen Website zu embedden.
Vom 12. bis zum 14. Juni findet im Künstlerhaus Wien die Konferenz „EU XXL Forum 2013” statt, die sich dem Stand der europäischen Urheberrechtsdebatte in den Bereichen Film, Musik, Kunst, und Literatur widmet.
Die Session Netzkultur versus Urheberrecht war gut besucht. Sehr gut sogar, so gut, dass im Raum Stage 3, der nicht klein ist, hinten die Leute stehen mussten. Das war schon eine Überraschung für uns – dass das Thema Urheberrecht trotz all der anderen interessanten Vorträge auf der re:publica so zieht.
Wie weit dürfen Redaktionen beim Redigieren von Texten gehen, wann fängt eine Entstellung an? Um die Grenzen redaktioneller Bearbeitungen – und damit des Urheberpersönlichkeitsrechts – geht es im Streit zwischen dem freien Autor Christian Jungblut und dem „Geo”-Verlag Gruner+Jahr. Nach der Berufung von Gruner+Jahr zum Oberlandesgericht Hamburg schlägt das Gericht jetzt einen Vergleich vor.
Das Urheberrechtsgesetz regelt, dass „amtliche Werke” wie Gesetze oder Urteile nicht urheberrechtlich geschützt sind. Doch die aktuelle Regelung greift viel zu kurz und Deutschland hänge im internationalen Vergleich weit zurück, meint Mathias Schindler von Wikimedia Deutschland.
Wie lange ein Kopierschutz-System hält, ist nur eine Frage der Zeit, wie lange es braucht, bis die Lücken wieder vorübergehend gestopft sind, ebenso. Spotify hat am Mittwoch auf eine Lücke im System reagiert, über die sich MP3-Dateien von Spotify per Browsererweiterung herunterladen ließen. Der Spotify-Webplayer wurde inzwischen modifiziert, Google hat die Chrome-Erweiterung „Downloadify” nach nur einem Tag aus dem Webstore genommen.
Was bleibt von der Urheberrechtsdebatte, die letztes Jahr im Gefolge von Sven Regener, Aufrufen und Kampagnen die Gemüter erhitzte? Daniel Brockmeier hat zum Thema den Sammelband „Blackbox Urheberrecht” zusammengestellt, der die Debatte dokumentiert, Überblick verschafft und mit einigen Interviews und neuen Beiträgen fortführt.