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Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt
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Author Henry Steinhau

Mit einer Verfassungsbeschwerde holt Yahoo zum Gegenschlag aus, um sich zur Wehr zu setzen gegen Ansprüche von Presseverlagen bezüglich des Leistungsschutzrechts. Es sei mit dem Grundgesetz unvereinbar, so das Internet-Unternehmen. Yahoo hat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Beschwerde gegen das Leistungsschutzrecht eingereicht. Das teilt der Suchmaschinen- und Verzeichnisbetreiber in einer Pressemitteilung mit.

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Author Rainer Kuhlen

Die Bundesregierung will die Digitale Agenda zu einem zentralen Thema ihrer Politik machen, offenbar mit Zeitdruck: sie soll schon Ende August verabschiedet werden. In der aktuellen Fassung, die jetzt öffentlich wurde, wimmelt es zwar von „Strategien“ und „Innovationen“ – doch die Agenda zu Bildung und Wissenschaft sollte konkreter werden. Eine Einschätzung von Rainer Kuhlen.

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Author Henry Steinhau

Mit einer kleinen Anfrage erkundigte sich die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen bei der Bundesregierung, wie es mit der Umsetzung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger (LSR) aussieht. Die Antwort zeigt, dass die Regierung selbst nicht weiß, wie das offenkundig unausgereifte LSR jemals funktionieren soll – und dass ihr das offenbar egal ist. Ein Kommentar.

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Author Henry Steinhau

Wie die Piratenpartei mitteilt, hat die Website „Cryptome“ diverse Schriftwechsel zwischen der Internationalen Allianz für geistiges Eigentum (IIPA) mit einer Behörde des US-amerikanischen Handelsministeriums veröffentlicht. Darin werden Studien zitiert, in denen dutzende Filehoster und Streaminghoster sowie hunderte Millionen Internetnutzer dem „Piratenuniversum“ zugerechnet werden.

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Author Henry Steinhau

Kunstwissenschaftler aus mehreren Ländern legten als Ergebnis einer zweitägigen Konferenz in Zürich eine „Erklärung zur digitalen Kunstgeschichte“ vor. Sie enthält acht Anliegen der kunstwissenschaftlichen Community – gerichtet an die Entscheidungsträger in Politik und Forschungsförderung.

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Author Henry Steinhau

Seit Jahren fordern Wissenschafts- und Bildungsorganisationen, die gesetzliche Erlaubnis, Inhalte unter bestimmten Voraussetzungen für Unterrichts- und Forschungszwecke online zu stellen, zu entfristen. Immer wieder hat der Gesetzgeber das abgelehnt. Nun empfiehlt Justizminister Heiko Maas, die Regelung dauerhaft zu etablieren. Das geht aus einem Bericht des Ministeriums hervor, der iRights.info vorliegt.

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Author Till Kreutzer

Mit dem Leistungsschutzrecht zielen die Presseverlage vor allem auf Google, doch welche Dienste letztlich unter das nun geltende Gesetz fallen und zahlen sollen, ist schwer auszumachen. Verglichen mit früheren Entwürfen ist der Adressatenkreis jetzt kleiner, der Wille des Gesetzgebers jedoch noch unklarer. Wer zählt als Suchmaschine, wer gilt als Dienst, der Inhalte „entsprechend aufbereitet“? Eine Analyse.