Vorgestern startete das US-amerikanische Unternehmen Netflix seinen gleichnamigen Videostreaming-Dienst auch in Deutschland. Auf den ersten Blick ist es ein weiterer Wettbewerber auf dem Online-Video-Markt und um Film- und Serienrechte.
Vorgestern startete das US-amerikanische Unternehmen Netflix seinen gleichnamigen Videostreaming-Dienst auch in Deutschland. Auf den ersten Blick ist es ein weiterer Wettbewerber auf dem Online-Video-Markt und um Film- und Serienrechte.
Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage zeigt offenbar erste Wirkungen. Wie der Medienjournalist Stefan Niggemeier gestern auf seinem Blog berichtet, nutzen die Internetunternehmen 1&1 und T-Online auf ihren Seiten die Angebote jener Verlage nicht mehr, die Ansprüche aus dem Leistungsschutzrecht für Presseverlage geltend machen.
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Bibliotheken Bücher digitalisieren dürfen, um sie auf elektronischen Leseplätzen zugänglich zu machen. Zudem darf das Gesetz Leseplatz-Nutzern das Ausdrucken sowie eine Kopie solcher Werke auf Speichermedien erlauben. Das letzte Wort in der Sache hat nun der Bundesgerichtshof.
Der neue EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker hat das Urheberrecht zu den Schwerpunkten seiner Amtszeit erklärt und eine Modernisierung „im Licht der digitalen Revolution“ angekündigt. Zweifel sind angebracht, ob die fürs Digitale zuständigen Beamten Günther Oettinger und Andrus Ansip geeignet sind, dessen Agenda umzusetzen. Ein Gastkommentar von Julia Reda.
Das Urheberrecht, die Finanzierung und die Qualitätssicherung werden oft als Hürden genannt, die dem Einsatz von freien Lehr- und Lernmaterialien (Open Educational Resources) im Weg stünden. Dabei zeigen die Erfahrungen mit freien Lizenzen, Open-Source-Software und Wikipedia, dass kein Problem unüberwindbar ist, oft aber neue Antworten gefunden werden.
Text-E-Books verkaufen sich um ein vielfaches besser als Multimedia-Titel und die größten Hemmnisse des E-Book-Markts sind die Vielzahl der Dateiformate und der Kopierschutz – sagt der Bremer Friedel Muders, Gründer und Geschäftsführer des Verlags Fuego. Im Interview mit iRights.info legt er Verkaufszahlen und -erlöse offen, erläutert Produktionsprozesse und spricht über die Zukunft des E-Book-Marktes.
Der Weiterverkauf von E-Books darf in Nutzungsbedingungen untersagt werden, entschied das Oberlandesgericht Hamm vor einigen Monaten in einem Urteil. Nachdem Verbraucherschützer eine Beschwerde zurückzogen, wurde es nun rechtskräftig. Bis zu einem höchstrichterlichem Spruch bleibt die Situation dennoch unklar, auch die Praxis in Europa sieht unterschiedlich aus.
Die anderthalbtägige Tagung „Recycled Cinema“ beschäftigt sich am 11. und 12. September mit der Zugänglichkeit und der Nutzung von Archiven und audiovisueller Gedächtnisse sowie mit Fragen des Zitatrechts und des Persönlichkeitsrechts im Film. Das Symposium gehört zur diesjährigen Ausgabe des Berliner Film-Festivals „Doku.Arts“, das von iRights.info als Medienpartner unterstützt wird.
Das Bundeskartellamt hat die Beschwerde der VG Media gegen Google abgewiesen. Google sei nicht verpflichtet, Leistungsschutz-Lizenzen von den Verlagen zu erwerben.
Das Projekt „pb21 – Web 2.0 in der politischen Bildung“ veranstaltet am 2. September eine Lesung der Lizenztexte von Creative-Commons-Lizenzen in Berlin und im Livestream. Die Veranstaltung soll Fragen zum Einsatz der freien Lizenzen klären helfen.