Ole Reißmann von Spiegel Online macht in seinem Blog auf einen neuen Streit über das Verwenden von Tweets aufmerksam. Die Firma „Visual Statements“ veröffentlicht fremde Tweets zwar mit Quellenangabe, aber als Bild.
Ole Reißmann von Spiegel Online macht in seinem Blog auf einen neuen Streit über das Verwenden von Tweets aufmerksam. Die Firma „Visual Statements“ veröffentlicht fremde Tweets zwar mit Quellenangabe, aber als Bild.
Die Nationalbibliothek Norwegens kommt mit ihrem riesigen Digitalisierungsprojekt Bokyhlla schnell voran. Roger Jøsevold, Vizeleiter der Nationalbibliothek, meint im iRights.info-Interview, dass der norwegische Weg politische Entscheidungen und vereinfachte Vergütungssysteme erfordert. Als Herausforderung sieht er die Digitalisierung von Filmen, die gerade erst begonnen hat.
Wer fremde Inhalte von einer Videoplattform einbettet, verletzt in der Regel keine Urheberrechte. Das hat der Europäische Gerichtshof im Fall „Bestwater“ entschieden. Was aber ist die Regel, was die Ausnahme, wenn man Inhalte einbettet? Der Beschluss nennt zwar zwei Kriterien dafür, lässt aber dennoch entscheidende Punkte im Unklaren.
Die Konferenzreihe „Zugang gestalten – Mehr Verantwortung für das kulturelle Erbe” widmet sich den Chancen, Herausforderungen und Veränderungen, die sich durch die Digitalisierung für Bibliotheken, Archive und Museen ergeben. Nächste Woche findet die vierte Konferenz in Berlin statt.
Vor kurzem legte das „Kölner Forum Medienrecht“ einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Urhebervertragsrechts vor. Das rund 20 Seiten umfassende Papier [Update, 8.11.: Jetzt abrufbar als PDF] wird auf der morgen in Berlin stattfindenden Konferenz „Urheber auf dem Vormarsch“ näher vorgestellt und diskutiert.
Einem Urteil des Landgerichts Köln zufolge kann das Verteidigungsministerium für wöchentlich erstellte Lagemeldungen einen Urheberrechtsschutz geltend machen. Das berichtet heute die Webseite „Augen geradeaus“.
Der Ratgeber „Offene Bildungsressourcen (OER) in der Praxis“, herausgegeben von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB), wendet sich an Lehrkräfte und Multiplikatoren der schulischen und außerschulischen Bildung. Nachdem die erste Auflage vergriffen war, erscheint nun die zweite, aktualisierte Fassung, gedruckt und als PDF-Version. Die Broschüre wurde vom iRights.Lab umgesetzt, Autor ist John Weitzmann.
Die Höllengeräusche beim Start einer Rakete, das sphärische Fiepsen interstellarer Plasma-Sounds oder historische Funksprüche der Apollo-Astronauten.
Wer einen fremden Inhalt wie etwa ein Video woanders einbettet, muss im Normalfall wohl nicht mehr fürchten, damit eventuell Urheberrechte zu verletzen. Das ergibt sich einem Bericht zufolge aus einem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nach einer Meldung der Kanzlei „Knies & Albrecht“ beschlossen, dass das Einbetten fremder Inhalte in der Regel nicht in Urheberrechte eingreift.
Die kanadischen Netzaktivisten von „Open Media“ stellen unter dem Titel „Unsere digitale Zukunft“ eine crowdbasierte politische Vision zur Freiheit im Netz vor.