Das Handelsabkommen ACTA liegt in der Endfassung vor, Bildagenturen müssen die Berichterstattung ihrer Kunden nicht vorab prüfen, Wikileaks-Unterstützer blockieren die Websites von Amazon, Paypal und anderen. Das und mehr im Wochenrückblick.
Das Handelsabkommen ACTA liegt in der Endfassung vor, Bildagenturen müssen die Berichterstattung ihrer Kunden nicht vorab prüfen, Wikileaks-Unterstützer blockieren die Websites von Amazon, Paypal und anderen. Das und mehr im Wochenrückblick.
Heute hat Verdi das aktuelle Positionspapier zum Urheberrecht auch offiziell veröffentlicht und online gestellt. Unter anderem wegen der etwas wirren Warnschild-Idee und der impliziten Forderung nach Netzüberwachung machte es ja bereits die Runde.
Der Europäische Gerichtshof hat pauschale Geräteabgaben nach spanischem Modell für unzulässig erklärt, Schwarzsurfen im WLAN ist nicht strafbar, die Verlage haben im Streit um Promi-Berichterstattung einen Teilerfolg erzielt. Das und mehr im Wochenrückblick.
Welche Maßnahmen sind notwendig, um das Urheberrecht zu einem zentralen Regelungsprinzip für die digitale Wissensgesellschaft weiterzuentwickeln? Eine zukunftsgerichtete Betrachtung kann nicht nur bei „Körben“ ansetzen oder sich der Auslegung von EU-Richtlinien oder völkerrechtlichen Verträgen widmen. Statt ständigen Umbauarbeiten im bestehenden System benötigen wir eine grundlegende Revision des Fundaments: der Theorie vom geistigen Eigentum.
In eigener Sache: Gerade in Zeiten des Web 2.0, wo jeder Inhalte ins Internet einstellen und „mitmachen“ kann, muss betont werden, dass das Internet kein Rechtsfreier Raum ist und nicht alles, was geht, auch erlaubt ist. Gemeinsam stellen iRights.info und klicksafe deshalb ab heute im Rahmen einer Themenreihe Informationen zu rechtlichen Fragen im Netz zur Verfügung.
Die Präsentation habe ich zwar nicht gezeigt, weil der Moderator keine Präsentationen vorgesehen hatte, aber ich habe sie dann natürlich als Grundlage meines Kurzvortrags genutzt. The post Meine Präsentation für die internationale Urheberrechtskonferenz des BMJ in Berlin appeared first on iRights.info.
Reto Hilty ist Direktor am Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht und meint, dass man zwischen den Rechten der Urheber und denen der Rechteverwerter unterscheiden muss. Er setzt sich für eine differenzierte Abwägung der Interessen der Urheber, Verwerter und der Allgemeinheit ein. Prof.
Wie das Institut für Urheber- und Medienrecht gestern berichtete, hat das Berliner Kammergericht in einem Prozeß um die unerlaubte Veröffentlichung zweier Briefe von Grass durch die FAZ gegen die Zeitung entschieden. Nach § 12 des Urheberrechtsgesetzes gilt: Da die Briefe zuvor nicht veröffentlicht worden waren, durfte die FAZ sie auch nicht ohne Grass’ Zustimmung abdrucken.