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Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt
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Author Robert A. Gehring

Auf Musikmesse Midem streiten sich Vertreter der Musikindustrie untereinander und mit Herstellern von Unterhaltungselektronik über den Einsatz von digitalem Rechtemanagement (DRM). Die Verbände der großen US-Film- und Musikfirmen werfen den Geräteherstellern vor, sie würden ihr „Geschäftsmodell auf Diebstahl aufbauen. Die Geschäfte werden für die Musikindustrie voraussichtlich auch 2007 nicht gut laufen.

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Author Robert A. Gehring

Ein französisches Gericht hat Sony Mitte Dezember 2006 wegen Irreführung von Kunden verurteilt, berichtet die Zeitung The Australian in ihrer Online-Ausgabe. Die exklusive Kopplung von Liedern aus Sonys Online-Shop an mobile Abspielgeräte von Sony verstößt nach Auffassung des Gerichts gegen geltendes französisches Recht.

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Author Robert A. Gehring

Wie jetzt bekannt wurde, muss sich Apple in den USA in einer Sammelklage wegen ihres proprietären digitalen Rechte-Management-Systems verantworten. Apples Antrag, die Klage abzuweisen, wurde vom zuständigen Gericht am 20. Dezember 2006 zurückgewiesen. Erst, nachdem Apple mit dem Antrag zur Abweisung der Klage gescheitert war, informierte das Unternehmen die Börsenaufsicht über die bereits im Juli eingereichte Sammelklage (Tucker gegen Apple).

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Author Robert A. Gehring

Wer in Australien öffentlich „Happy Birthday“ singt, muss künftig mit bis zu 800 Euro Bußgeld rechnen. Das folgt aus dem Gesetzentwurf für das neue australische Urheberrecht, der Anfang November das Repräsentantenhaus passiert hat. Die australische Internet Industry Association (IIA) warnt vor Risiken für Bürger und Wirtschaft.

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Author Robert A. Gehring

Zusammen mit dem Deutschen Tonkünstlerverband (DTKV) protestiert die GEMA gegen den Entwurf des neuen Urheberrechtsgesetzes (2. Korb), über den am 8. November der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages beraten wird. Die GEMA wirft dem Branchenverband der IT-Industrie (BITKOM) vor, mit falschen Zahlen zu operieren.

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Author Till Kreutzer

Nach einem Beschluss des Landgerichts Kiel sind Mitarbeiter der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) nicht als neutrale Sachverständige in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren anzusehen. Sie dürfen daher nicht mit entscheidenden Aspekten der Ermittlungstätigkeit betraut werden.