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Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt
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Author telemedicus.info

Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger will gegen Abmahn-Missbrauch vorgehen, der „Schultrojaner” sorgt weiter für Wirbel, nach fünf Jahren Rechtsstreit zwischen Perlentaucher und FAZ/SZ entscheidet das OLG Frankfurt erneut.

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Author Matthias Spielkamp

Das Medienmagazin Horizont.net meldete am vergangenen Sonntag, der  Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar unterstütze die Forderung nach einem Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Medienredakteurin Sarah Weber schreibt: Das ist zumindest verwunderlich, da Fragen zum Leistungsschutzrecht nicht zum Datenschutz gehören.

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Author telemedicus.info

Auch Nachrichtentexte können urheberrechtlich geschützt sein, Google-Thumbnails verstoßen nach einem weiteren BGH-Urteil nicht gegen das Urheberrecht, im Fall kino.to gibt es die erste Anklage. Das und mehr im Wochenrückblick. Urheberrechtsschutz auch für Meldungen von Nachrichtenagenturen Kurztexte von Nachrichtenagenturen können als Sprachwerke urheberrechtlichen Schutz genießen.

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Author telemedicus.info

Der Europäische Gerichtshof entscheidet gegen nationale Fußball-Exklusivlizenzen, Microsoft gewinnt einen Streit um Gebrauchtsoftware vor dem BGH, ein belgisches Gericht lässt Provider die Pirate Bay sperren. Das und mehr im Wochenrückblick. EuGH entscheidet gegen nationale Fußball-Exklusivlizenzen Der Europäische Gerichtshof hat den Fall „Murphy” entschieden.

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Author telemedicus.info

Das Landgericht Hamburg kassiert Buyout-Verträge von Gruner+Jahr Wirtschaftsmedien, eine Durchsuchung der „Akte”-Redaktion war rechtswidrig, Kieler Politiker kritisieren das ULD im Likebutton-Streit. Das und mehr im Wochenrückblick.

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Author telemedicus.info

Die EU will verwandte Schutzrechte für Tonaufnahmen verlängern, ein weiteres Gerichtsurteil verneint die Providerhaftung für Urheberrechtsverletzungen, das Vetriebsverbot gegen Samsungs Galaxy-Tab bleibt. Das und mehr im Wochenrückblick.   +++ Schutzfristen für Tonaufnahmen sollen verlängert werden +++ LG Köln: Provider haften nicht für Urheberrechtsverletzungen   +++ LG Düsseldorf verbietet Vertrieb des „Galaxy Tab”

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Author telemedicus.info

Die Staatsanwaltschaft Dresden kann kino.to-Nachahmer nicht verfolgen, die Bundesregierung präsentiert die Button-Lösung für Internet-Geschäfte, der Streit, der Datenschützer-Streit um den Like-Button geht weiter. Kino.to: Staatsanwaltschaft Dresden kann nicht gegen Nachfolger vorgehen Die Staatsanwaltschaft Dresden will nicht gegen die Nachfolgerportale von Kino.to vorgehen.