Wofür braucht es frei lizenzierte Bildungsmaterialien? Wie lassen sich „Open Educational Resources“ (OER) auffinden, nutzen und erstellen? Welche rechtlichen Fragen werfen sie auf?
Wofür braucht es frei lizenzierte Bildungsmaterialien? Wie lassen sich „Open Educational Resources“ (OER) auffinden, nutzen und erstellen? Welche rechtlichen Fragen werfen sie auf?
Wofür braucht es frei lizenzierte Bildungsmaterialien? Wie lassen sich solche „Open Educational Resources“ (OER) auffinden, nutzen und erstellen? Welche rechtlichen Fragen werfen sie auf? Was bedeuten OER in bildungspolitischen Diskussionen? Auf diese und weitere Aspekte geht unser neuestes Dossier zu freien Bildungsmaterialien und OER ein.
Im August 2013 trat in Deutschland das Leistungsschutzrecht für Presseverlage (LSR) in Kraft. Heute erklärte es der Europäische Gerichtshof für unzulässig. Die damalige Bundesregierung hatte versäumt, das Gesetz vorab von der EU-Kommission notifizieren zu lassen. Damit entfällt die rechtliche Grundlage für sämtliche, das LSR betreffende Aktivitäten der VG Media.
Von vergriffenen Werken über Archivkopien zu Text- und Data-Mining: Die EU-Urheberrechtsreform enthält zahlreiche neue Regelungen für Kulturerbe-Einrichtungen wie Museen, Archive und Bibliotheken. Was müssen sie bei der Umsetzung der EU-Urheberrechtrichtlinie beachten? Paul Keller, Policy Advisor der Europeana Foundation, erklärt, was neuen Regeln bedeuten und wo es Handlungsbedarf gibt.
Die urheberrechtlichen Hürden für Text-und Data-Mining niedrig halten, den ungerechtfertigten Schutz von Schnappschüsse eingrenzen und die Beteiligungshöhe der Urheber*innen an Einnahmen durch das Presseleistungsschutzrecht gesetzlich festschreiben – diese und weitere Vorschläge legte der iRights e.V. dem Justiz- und Verbraucherschutzministerium (BMJV) vor.
When rightsholders claim content that does not belong to them, it is called Copyfraud or Overclaiming. There is already a danger that the enforcement of both copyright and its exceptions will be left in the hands of internet platforms. Member states should use the implementation of the EU copyright directive for a much needed course correction.
In Wissenschaft und Forschung entstehen große Datenmengen, die in der Regel in Datenbanken abgelegt sind. Bloße Daten und Fakten sind zwar nicht urheberrechtlich geschützt, doch Verträge oder Datenschutzgesetze können ihre Nutzung einschränken. Für Datenbanken hingegen lässt sich das Urheberrecht anwenden. Eine häufig auftretende Frage ist, ob Forschungsdaten als solche urheberrechtlich (oder durch andere Rechte) geschützt sind.
Artikel 17 der neuen EU-Urheberrechtsrichtlinie verschärft die Haftung von Plattformanbietern wie Youtube. Viele kreative Inhalte aus rechtlichen Grauzonen drohen dadurch aus dem Netz zu verschwinden. Das betrifft auch und vor allem Gaming-Videos wie Let’s Plays oder Walkthroughs.
Im Mittelpunkt der diesjährigen „Zugang gestalten!“-Konferenz stehen pragmatische Lösungen, mit denen sich Museen, Archive und Bibliotheken den Herausforderungen stellen, das kulturelle Erbe zu digitalisieren. Dabei geht es auch um die Regelungen der EU-Urheberrechts-Richtlinie, etwa zu vergriffenen Werken und Kollektivlizenzen.
Erheben Rechteinhaber lizenzrechtliche Ansprüche auf Inhalte, die ihnen nicht zustehen, spricht man von Copyfraud oder Overclaiming. Bereits jetzt droht die Gefahr, dass die Rechtsdurchsetzung privat betriebenen Plattformen überlassen wird. Dem sollte der Gesetzgeber beim Umsetzen der EU-Urheberrechtsrichtlinie entgegenwirken. Am 26. März stimmte das Europäische Parlament dem Richtlinienentwurf für eine Reform des EU-Urheberrechts zu. Am 15.