Legale Musik-Streaming-Dienste erobern den Markt. Doch welche Einnahmen kommen bei den Künstlern an? Die New York Times zeigt eine Branche zwischen Existenzangst und Zuversicht.
Legale Musik-Streaming-Dienste erobern den Markt. Doch welche Einnahmen kommen bei den Künstlern an? Die New York Times zeigt eine Branche zwischen Existenzangst und Zuversicht.
Aaron Swartz hat mit 26 Jahren Selbstmord begangen. Er war ein Nerd wie er im Buche steht und doch selbst unter Nerds eine Ausnahme. Sein Mentor mahnt zu Recht davor, den “Fall Swartz” zu pathologisieren. Ein Nachruf von Matthias Spielkamp. Ich selbst habe ihn – flüchtig – persönlich kennengelernt, vor langer Zeit, beim Stanford Internet Law Programm im Sommer 2003. Es war eine einschüchternde Begegnung.
Die Nachricht vom Tod des Internet-Aktivisten Aaron Swartz hat am Wochenende weite Kreise gezogen. Cory Doctorow, Tim Berners-Lee, Lawrence Lessig, Danah Boyd, Brewster Kahle und viele andere trauern um Swartz, haben Nachrufe verfasst und Erinnerungen zusammengetragen.
Creative-Commons-Lizenzen sind eine nützliche Sache, wenn man Inhalte für andere freigeben will. Die Lizenbedingung „nicht-kommerziell” sorgt allerdings immer wieder für Diskussionen – zum Beispiel deshalb, weil gar nicht so eindeutig ist, was darunter eigentlich zu verstehen ist.
In der Sendung „The Stream” auf Al Jazeera war gerade Creative-Commons-Mitgründer und Harvard-Jurist Lawrence Lessig zu Gast und diskutierte über die Forderung nach einem Recht auf Remix, das Urheberrecht, Fair-Use-Regeln und mehr. Zugeschaltet in die Sendung werden der Kulturkritiker Andrew Keen, der Filmemacher Kirby Ferguson („Everything is a remix”) und Teresa Nobre, Rechtschefin von Creative Commons Portugal.
Was passiert, wenn sich der Werkbegriff auflöst? Was, wenn Künstler und Urheberrecht obsolet sind? Die Remix-Kultur provoziert grenzüberschreitend Fragen und Verlustängste, zeigte eine Podiumsdiskussion des Goethe-Instituts Russland. Nun ist das Video frei verfügbar.
Die mittlerweile auf April kommenden Jahres verschobene Tarifreform der GEMA sorgt weiter für Diskussionen, für November sind neue Verhandlungen geplant. Ein Nachteil der Diskussionen scheint allerdings, dass man in vielen Fragen auf Vermutungen angewiesen ist und jeder Zahlen einwirft, die gerade passend erscheinen.
Die GEMA hat das erste Mal seit längerer Zeit wieder eine schriftliche Stellungnahme dazu abgegeben, ob sie Creative Commons als eine Option für ihre eigenen Mitglieder sieht. Trotz Pilotprojekten in anderen Europäischen Ländern lehnt die GEMA diese Idee ab. Wir versuchen die Hintergründe zu beleuchten. In letzter Zeit gab es Bewegung beim Thema Creative Commons und Verwertungsgesellschaften.
Die Digitalisierung birgt Konfliktstoff für das Urheberrecht, Rechtsprechung und Gesetzgeber haben Gesetzesnormen neu ausgelegt und nachjustiert. Doch im Endergebnis hat sich das Urheberrecht von seinen Wurzeln entfernt, so Karl-Nikolaus Peifer, Medienrechtsprofessor an der Uni Köln. Im Interview erläutert er Eckpunkte der Entwicklung.
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Der Weiterverkauf von Software ist auch dann legal, wenn sie im Rahmen einer dauerhaften Nutzungslizenz erworben und aus dem Netz heruntergeladen wurde. Das Urteil könnte auch den rechtlichen Umgang mit MP3s und E-Books revolutionieren. Software darf unabhängig davon weiterveräußert werden, ob sie auf einem physischen Datenträger ausgeliefert oder aus dem Internet heruntergeladen wird.