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Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt
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Author Henry Steinhau

Seit Dienstag ist mit „Biologie 1, Klasse 7/8 Berlin“ erstmals ein komplettes Rahmenplan-Schulbuch als freies Werk verfügbar. Finanziell unterstützt wurde es durch Crowdfunding, entstanden ist es in einem Wiki. Durch die Integration von zwar freiem, aber nicht für kommerzielle Verwendung freigegebenen Inhalten gilt es jedoch als nicht ganz OER-konform.

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Author Redaktion iRights.info

In eigener Sache: Offene Lehr- und Lernmaterialien können schon jetzt auf der Basis des geltenden Urheberrechts umgesetzt werden, neue gesetzliche Regelungen sind für diesen Zweck nicht nötig. Das ist eines der Ergebnisse der Studie „Open Educational Resources (OER), Open Content und Urheberrecht”. Till Kreutzer von iRights.Law hat sie im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung erstellt.

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Author Magdalena Reiter

Kreative Arbeit ist für viele von miesen Honoraren und prekären Perspektiven geprägt. Einige wollen dafür die „Gratiskultur” und die Verteidiger offener und freier Inhalte verantwortlich machen. Ein Irrweg, kommentiert Magdalena Reiter. In ganz Europa, aber speziell in kreativen Ballungszentren wie Berlin ist eine größer werdende Kluft zwischen zwei Gruppen von Kreativschaffenden zu beobachten.

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Author David Pachali

Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Oberlandesgerichts München aufgehoben, das dem Händler Usedsoft verboten hatte, gebrauchte Software-Lizenzen von Oracle weiterzuverkaufen. Nachdem inzwischen auch der Europäische Gerichtshof für den Weiterverkauf entschieden hatte, muss das Oberlandesgericht jetzt neu darüber befinden.

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Author David Pachali

Im Patentrecht ist er schon länger bekannt, im Urheberrecht ist er erst in den letzten Jahren aufgetaucht: Der Troll. Sowohl Patent- als auch Urheberrechts-Trolle haben es darauf abgesehen, Rechte nur deshalb aufzuhäufen, um gegen vermeintliche oder tatsächliche Verletzungen vorzugehen.

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Author David Pachali

Die Kanzlei Lampmann Habermann Rosenbaum berichtet über einen von ihr vertretenen Fall, in dem ein Fotograf seine Bilder unter Creative Commons veröffentlichte. Ein Unternehmen verwendete eines der Fotos, ohne Urheber und Lizenz zu nennen bzw. zu verlinken: Für die Verwendung einer Landschaftsaufnahme auf mehreren Websites des Unternehmens einigte man sich dann auf einen Schadensersatz von 14.000 Euro.

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Author Bob Ostertag

Werke im Netz zu verschenken ist eine gute Idee, fand der Musiker Bob Ostertag. Doch es ist leichter gesagt als getan. Was heruntergeladen wird, wird deshalb noch nicht gehört. Die Netbots der Plattformen durchsuchen jeden Tonschnipsel auf Urheberrechtsverletzungen. Sie dienen wenigen Stars und behindern viele Künstler. 2006 habe ich angefangen, meine Musik zu verschenken.

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Author John Hendrik Weitzmann

Der 16-Jährige US-Amerikaner Jack Andraka hat einen neuen Krebstest entwickelt, der bei 100prozentiger Trefferquote rund 168 Mal schneller und 400 Mal empfindlicher sein soll als bisherige Testmethoden, bei einem  26.000stel der Kosten. Die National Institutes of Health (NIH) präsentieren den Forschungserfolg des Zehntklässlers als direkte Folge von Open Access, da er offenbar vollständig auf frei verfügbaren

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Author David Pachali

Gesetzestexte, Gerichtsentscheidungen und andere amtliche Werke sind frei von Urheberrechten – eigentlich. Offen zugänglich sind sie deshalb noch nicht, etwa aufgrund von Verträgen mit privaten Anbietern. Der Anwalt Thomas Fuchs im Interview. Zur Person: Thomas Fuchs ist Anwalt und Gründer der Rechtsdatenbank lexetius.com. Für den Anbieter Lexxpress verfasste er ein Gutachten über die Rechtsdatenbank Juris (PDF).