Screenshots sind für Bildungsmaterialien ein bewährtes und einfaches Mittel der Veranschaulichung. Hierbei gilt es, urheber- und persönlichkeitsrechtliche Regelungen zu beachten, aber auch gesetzliche Ausnahmen zu kennen.
Screenshots sind für Bildungsmaterialien ein bewährtes und einfaches Mittel der Veranschaulichung. Hierbei gilt es, urheber- und persönlichkeitsrechtliche Regelungen zu beachten, aber auch gesetzliche Ausnahmen zu kennen.
Mit dem Kauf des GIF-Dienstes GIPHY sorgte Facebook kürzlich für Aufsehen. Was so besonders an den kurzen Bildsequenzen ist, wieso sie mitunter zu Memes werden und welche Rolle das Urheberrecht in dieser Art der digitalen Kommunikation spielt, weiß Georg Fischer.
Die Video-Plattform Twitch ruft seine Nutzer*innen auf, Videoclips zu löschen, die geschützte Musik enthalten. Instagram will insbesondere DJs vom Hochladen solcher Clips per Warn-Banner abhalten. Facebook und Youtube sperren zu Unrecht Streams von Klassik-Künstler*innen von deren eigenen Einspielungen.
Vier US-Verlage sehen ihr Urheberrecht verletzt und verklagen das Internet Archive. Ein britischer Politiker wird aufgrund seines Namens zu einem Zensurfall für Twitter. Und die chinesische Plattform TikTok bringt neuen Schwung in die Musikindustrie. Das sind die drei Themen unserer Webschau.
Wie können Museen, Bibliotheken und Archive ihre Sammlungen digital öffnen und rechtssicher der Allgemeinheit zugänglich machen? Mit dieser und ähnlichen Fragen beschäftigt sich die neue Fachzeitschrift „Recht und Zugang“. Mit der Digitalisierung werden die Bestände von Museen, Bibliotheken und Archiven nicht mehr nur physisch vor Ort, sondern zunehmend auch digital angeboten und nachgefragt.
Mit zwei Urteilen zu Urheberrechtsfragen hat der Bundesgerichtshof heute die Pressefreiheit gestärkt, etwa zur Rechtmäßigkeit, die sogenannten „Afghanistan-Papiere“ zu veröffentlichen. Die Entscheidung zum Sampling-Streit „Metall auf Metall“ verwies der BGH zurück an die vorherige Instanz.
Leere Hörsäle, geschlossene Unis, stattdessen Fernlernen und Video-Meetings – die Corona-Pandemie fordert Lehre und Forschung heraus, verstärkt digitale Plattformen und Methoden zu nutzen. Hierbei gilt es für Beteiligte, urheberrechtliche Bestimmungen zu beachten. Dürfen Bildungsakteur*innen urheberrechtlich geschützte Werke mit Unterrichtsteilnehmer*innen oder Kolleg*innen teilen?
Ein kurzzeitig verfügbarer Referentenentwurf zur ersten Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie sieht vor, die Befristung der seit 2018 geltenden Wissenschaftsschranken zu streichen – diese sei laut BMJV nicht mit Unionsrecht vereinbar.
Darf man Vorlesungen und andere Veranstaltungen aufzeichnen, veröffentlichen oder fremde Skripte ins Netz hochladen? Was sind Open Educational Resources, was ist Open Access? Wem gehören die Rechte an wissenschaftlichen Arbeiten? Antworten auf häufige Fragen zum Urheberrecht für Lernende. Das Urheberrecht ist häufig kompliziert genug, bei Bildung und Wissenschaft aber wird es noch komplexer.
In zwei international beachteten Copyright-Prozessen ging es auch darum, wie „originell“ bestimmte musikalische Sequenzen sein müssen, um urheberrechtlichen Schutz zu erhalten. Was die Entscheidungen für künftige Musikurheberrechts-Streits bedeuten, muss sich noch zeigen.