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Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt
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Author telemedicus.info

EU-Vertreter unterzeichnen das ACTA-Abkommen, Filehoster werden vorsichtig, ein englisches Urteil schützt die Motiv-Idee eines Fotos. Das und mehr im Wochenrückblick. ACTA von EU-Mitgliedsstaaten unterzeichnet Ein weiterer Schritt in Richtung ACTA: Vertreter von 22 EU-Staaten haben diese Woche das umstrittene „Anti-Counterfeiting Trade Agreement“ (ACTA) unterzeichnet.

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Author Matthias Spielkamp

Wer Twitpic, Twitter, Lockerz und Picplz nutzt, um Fotos hochzuladen, gewährt ihnen alle sehr weitgehende Nutzungsrechte, ohne einen Anspruch auf Vergütung zu haben. Yfrog, Mobypicture und img.ly dagegen sind fair zu den Urhebern.

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Author Till Kreutzer

Das Internet ist ein gigantischer Markt. Wer gebrauchte CDs oder Designerstühle etwa bei Ebay versteigert, will Plattencover und Sitzmöbel auch abbilden. Probleme können dann entstehen, wenn diese Produkte, seien es Plattencover oder Möbelstücke, urheberrechtlich geschützt sind.  Nicht alles, was gestaltet wurde, ist auch urheberrechtlich geschützt.

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Author telemedicus.info

Auch Nachrichtentexte können urheberrechtlich geschützt sein, Google-Thumbnails verstoßen nach einem weiteren BGH-Urteil nicht gegen das Urheberrecht, im Fall kino.to gibt es die erste Anklage. Das und mehr im Wochenrückblick. Urheberrechtsschutz auch für Meldungen von Nachrichtenagenturen Kurztexte von Nachrichtenagenturen können als Sprachwerke urheberrechtlichen Schutz genießen.

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Author telemedicus.info

Kino.to geht im Zuge internationaler Razzien vom Netz, Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger legt einen Vorratsdaten-Gesetzentwurf vor, der Glücksspiel-Staatsvertrag wird auf Herbst verschoben. Das und mehr im Wochenrückblick. Ermittlern gelingt Schlag gegen kino.to Vergangene Woche ist Ermittlern ein internationaler Schlag gegen das Streaming-Portal kino.to gelungen.

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Author David Pachali

Zwei Gerichtsurteile in Israel und Belgien haben die Verletzung von Creative-Commons-Lizenzen als Urheberrechtsverstoß gewertet. In beiden Fällen untersagten die Gerichte damit eine kommerzielle Verwertung der Inhalte, welche durch die Lizenz ausgeschlossen war. In Deutschland gibt es bislang kein vergleichbares Urteil.

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Author telemedicus.info

Die „Stiftung Preußische Schlösser und Gärten” darf Aufnahmen auf ihrem Gelände untersagen, der neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist gescheitert, die EU-Kommission prüft Beschwerden der Verleger gegen Google. Das und mehr im Wochenrückblick. +++ Schlösser-Stiftung darf Fotos untersagen