Die Google-Bildersuche bietet ein neues, verbessertes Lizenzfeature; ein Rechtefonds verleibt sich dutzende Musikkataloge im Popbereich ein; und zahlreiche Open Access-Zeitschriften sind aus dem Internet verschwunden.
Die Google-Bildersuche bietet ein neues, verbessertes Lizenzfeature; ein Rechtefonds verleibt sich dutzende Musikkataloge im Popbereich ein; und zahlreiche Open Access-Zeitschriften sind aus dem Internet verschwunden.
Sind Einbettungen urheberrechtlich geschützter Inhalte erlaubt? Ja, so ein Gutachten des Generalanwalts Szpunar vom Europäischen Gerichtshof – aber nur, wenn die Inhalte für die Anzeige angeklickt werden müssen. Der Bundesgerichtshof hatte dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst es verbieten kann, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte eingebettet werden dürfen.
Ein kürzlich beschlossenes Gesetz soll den Abmahnmissbrauch eindämmen. Der Bundesgerichtshof urteilt, dass Facebook den Account einer Verstorbenen vollständig den Nachkommen öffnen muss. Und eine Novelle des Kartellrechts soll die Marktmacht großer Digitalkonzerne stärker beschränken.
Der Bundesgerichtshof hat einen deutschen Sonderweg beim Datenschutz beendet und die Werbeindustrie kämpft mit den neuen Regeln beim Tracking. In einer zweiteiligen Serie erklärt Torsten Kleinz, wie Tracking-Firmen Cookies einsetzen und weshalb die kleinen Dateien so umkämpft sind.
Das kulturelle Gedächtnis einer Gesellschaft basiert auf Werken, die frei zugänglich sind. Doch beim Online-Stellen ihrer Bestände stehen deutschen Kulturerbeeinrichtungen urheberrechtliche Normen im Weg. US-amerikanische Regelungen, wie Abschnitt 105 des US Copyright Acts, erlauben einen flexibleren Umgang mit kulturellem Erbe – und das wirkt sich auf unser Geschichtsbild aus.
Seit gestern ist das Buch „Kulturelles Erbe digital“ erhältlich. Die „kleine Rechtsfibel“ wendet sich an Museen, Archive und Bibliotheken und behandelt Fragen zu Urheberrecht und Lizenzen, Persönlichkeitsrecht und Datenschutz, zur Online-Präsentation von Digitalisaten und zur Archivierung.
Spätestens am 7. Juni 2021 muss die beschlossene EU-Urheberrechts-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt sein. Wer sich über den Stand der Diskussion informieren möchte, findet beim Deutschlandfunk eine ausführliche und ausgewogene Darstellung von Peggy Fiebig.
Es braucht ein neues Urheberrecht, das der tatsächlichen Lebenswelt von Nutzer*innen und Urheber*innen einer digitalen Gesellschaft gerecht wird – so lautet der Befund einer Studie, die das iRights.Lab für die Friedrich-Naumann-Stiftung erstellte.
Für den Nomos-Verlag ist es geübte Praxis, wissenschaftliche Bücher und Zeitschriften unter Open Access zu veröffentlichen. Er würde sogar weit mehr freie Wissenschaftspublikationen veröffentlichen, doch dafür müssten Hochschulen, Bibliotheken und Politik mehr tun, sagt Nomos-Lektor Johannes Rux. Open Access meint, Informationen, Inhalte, Wissen mittels offener Lizenzen frei zugänglich zu machen und für vielfältige Nutzungen freizugeben.
Wer in Podcasts auch Musik einsetzen will, muss dafür Nutzungsrechte einholen. In vielen Fällen sind Vergütungen bei der GEMA erforderlich. Alternativ stehen GEMA-freie oder Creative Commons-lizenzierte Musikwerke zur Verfügung. Wir erklären, was man dabei beachten sollte und welche Kosten entstehen können.